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   VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09   

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https://dejure.org/2011,33623
VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09 (https://dejure.org/2011,33623)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2011 - 129-VI-09 (https://dejure.org/2011,33623)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 129-VI-09 (https://dejure.org/2011,33623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • openjur.de

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer Anwaltskanzlei nach §§ 102, 105 StPO in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Parteiverrats in einem Betreuungsverfahren willkürfrei iSv Art 118 Abs 1 S 1 Verf BY - VerhältnismäßigkeitsprÃ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei bereits vollzogenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen auch bei Einverständnis der betroffenen Person mit der Durchsuchung und Sicherstellung; Anwendungsbereich des § 98 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Prüfungsumfang eines ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Anfangsverdachts eines Parteiverrats in einer Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 356 StGB; §§ 98, 102, 105 StPO
    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Anfangsverdachts eines Parteiverrats in einer Betreuungssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07

    Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Dass der in der Strafanzeige erhobene Vorwurf ungeprüft übernommen worden wäre, kann nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG vom 20.2.2001 = BVerfGE 103, 142/151; BVerfG vom 6.5.2008 = NJW 2008, 1937).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG NJW 2008, 1937).

  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen; andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, keine genaue Tatkonkretisierung ergeben (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Das hat seinen Grund darin, dass es nach der Verfassung nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist, Gerichtsentscheidungen nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).

    Da das Amtsgericht und das Landgericht bei der Auslegung und Anwendung von Bundesrecht, wie ausgeführt, nicht gegen Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen haben, kommt eine Verletzung sonstiger Grundrechte der Bayerischen Verfassung - hier der Berufsfreiheit, die durch Art. 101 BV gewährleistet wird (VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) und der Eigentumsgarantie (Art. 103 Abs. 1 BV) - nicht in Betracht (VerfGH 58, 37/44; 58, 50/55 f.).

  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen; andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, keine genaue Tatkonkretisierung ergeben (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Die zusammen mit dem Durchsuchungsbeschluss erlassene Beschlagnahmeanordnung, die insoweit noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthielt, stellte eine bloße Richtlinie für die Durchsuchung dar (vgl. BVerfG vom 28.4.2003 = NJW 2003, 2669/2670; BVerfG vom 16.6.2009 = BVerfGE 124, 43/75 f.).

    Da der Beschwerdeführer hinsichtlich des Umfangs der sichergestellten elektronischen Daten weder den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO noch das Rechtsmittel nach § 304 Abs. 1 StPO ergriffen hat, fehlt es insoweit an der Erschöpfung des Rechtswegs (vgl. BVerfG vom 29.1.2002 = NStZ-RR 2002, 144; BVerfG NJW 2003, 2669/2671).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Dass der in der Strafanzeige erhobene Vorwurf ungeprüft übernommen worden wäre, kann nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG vom 20.2.2001 = BVerfGE 103, 142/151; BVerfG vom 6.5.2008 = NJW 2008, 1937).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Diese Belange erfordern eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfG vom 7.9.2006 = NJW 2006, 3411).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Die dem Beschwerdeführer zur Last liegende Straftat ist bereits im angegriffenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss (vgl. BVerfG vom 20.4.2004 = NJW 2004, 3171) hinreichend konkret umschrieben.
  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Da das Amtsgericht und das Landgericht bei der Auslegung und Anwendung von Bundesrecht, wie ausgeführt, nicht gegen Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen haben, kommt eine Verletzung sonstiger Grundrechte der Bayerischen Verfassung - hier der Berufsfreiheit, die durch Art. 101 BV gewährleistet wird (VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) und der Eigentumsgarantie (Art. 103 Abs. 1 BV) - nicht in Betracht (VerfGH 58, 37/44; 58, 50/55 f.).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
    Die zusammen mit dem Durchsuchungsbeschluss erlassene Beschlagnahmeanordnung, die insoweit noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthielt, stellte eine bloße Richtlinie für die Durchsuchung dar (vgl. BVerfG vom 28.4.2003 = NJW 2003, 2669/2670; BVerfG vom 16.6.2009 = BVerfGE 124, 43/75 f.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
  • VerfGH Bayern, 23.11.1979 - 17-VI-79
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